Bundesrat will klimapolitische Fehlanreize im Energiesektor beenden

Der Bundesrat hält die bestehenden Abgaben und Umlagen im Energiesektor für grundlegend reformbedürftig, weil sie klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzten. Es könne nicht sein, dass Strom aus regenerativen Energien gegenüber fossilen Heiz- und Kraftstoffen wettbewerbsrechtlich unterlegen ist, heißt es in einer am 11.10.2019 gefassten Entschließung.

Länder fordern Abschaffung der EEG-Umlage und Stromsteuer

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung deshalb auf, diese Wettbewerbsverzerrungen zu beenden und einen fairen Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen zu ermöglichen. Dabei soll sie unter anderem prüfen, wie die EEG-Umlage und die Stromsteuer auf regenativen Strom reduziert und gegebenenfalls abgeschafft werden können. Außerdem soll die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung der CO2-Bepreisung machen. Dabei müsse sie neben der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch soziale Belange berücksichtigen, unterstreichen die Länder.

Bundesregierung soll Eigenverbrauchsoptimierung fördern

Auch aus Verbrauchersicht sehen die Länder Handlungsbedarf. Systembedingten Kostensteigerungen müsse aktiv entgegengewirkt und die Energiewende kosteneffizienter gestaltet werden. Geeignete Maßnahmen seien Smart-Home-Anwendungen, Smart Meter und die Eigenverbrauchsoptimierung. Die Bundesregierung müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür deutlich verbessern, um ihre sinnvolle Nutzung zu sichern. Gleiches gelte für zeit- und lastvariable Stromtarife, die flexibles Verhalten bei der Nutzung von erneuerbarem Strom belohnen.

Clean Energy Package der EU umsetzen

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Clean Energy Package der EU-Kommission möglichst zeitnah umzusetzen. Es enthält gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz und die Energieverbraucherrechte. Abschließend machen die Länder deutlich, dass die mit der Reform entstehenden Kosten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen sind. Dafür müsse die Bundesregierung darlegen, wie sich die im Einzelnen geplanten Maßnahmen gerade auch des Klimaschutzprogramms 2030 auf Länder und Kommen auswirken. Außerdem soll sie sich bereit erklären, sich an finanziellen Mehrbelastungen zu beteiligen.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2019.