Ausnahme wurde zur Regel
Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich zum Beispiel ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat laut Bundesrat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewonnen hätten. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung sei damit zur Regel geworden.
Bundesrat fordert Aussetzung der Privilegien
In der Praxis seien dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge gekommen, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften aufgetreten seien. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für die Jahre 2018 und 2019 auszusetzen.
Länder fordern kürzere Realisierungsfrist und Erhöhung des Ausschreibevolumens
Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf 1.650 Megawatt in 2018 und weitere Anhebung in den Folgejahren.
Nun Bundesregierung am Zug
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.