Bundesrat will Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern

Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat am 02.02.2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG – BR-Drs. 9/18) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 auszusetzen und das Fördervolumen schrittweise zu erhöhen.

Ausnahme wurde zur Regel

Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich zum Beispiel ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat laut Bundesrat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewonnen hätten. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung sei damit zur Regel geworden.

Bundesrat fordert Aussetzung der Privilegien

In der Praxis seien dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge gekommen, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften aufgetreten seien. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für die Jahre 2018 und 2019 auszusetzen.

Länder fordern kürzere Realisierungsfrist und Erhöhung des Ausschreibevolumens

Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf 1.650 Megawatt in 2018 und weitere Anhebung in den Folgejahren.

Nun Bundesregierung am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2018.