Bundesrat billigt längere Übergangsfrist für betäubungsloses Kastrieren von Ferkeln

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 die vom Bundestag beschlossene verlängerte Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration gebilligt. Damit bleibt den Landwirten bis zum Jahr 2020 Zeit, auf neue Kastrationsmethoden umzustellen.

Übergangsfrist ursprünglich nur bis Ende 2018

Nach derzeitigem Recht sollten ab 01.01.2019 eigentlich nur noch Kastrationsmethoden zulässig sein, die den Tieren keine Schmerzen verursachen. Dies hatte der Gesetzgeber schon vor fünf Jahren beschlossen, dabei aber den Tierhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2018 zugebilligt, damit sie sich auf neue Methoden umstellen können.

Schmerzlose Alternativen noch nicht ausgereift

Da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen chirurgischen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügten, verlängerte der Bundestag nun die Übergangsfrist nochmals um zwei Jahre. Damit können männliche Ferkel in den ersten acht Tagen nach dem Wurf weiterhin ohne Betäubung kastriert werden.

Empfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht angenommen

Die ursprüngliche Empfehlung des Agrarausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, erhielt im Plenum keine Mehrheit. Damit gilt das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, als automatisch gebilligt und kann nach Unterzeichnung zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018.