Übergangsfrist ursprünglich nur bis Ende 2018
Nach derzeitigem Recht sollten ab 01.01.2019 eigentlich nur noch Kastrationsmethoden zulässig sein, die den Tieren keine Schmerzen verursachen. Dies hatte der Gesetzgeber schon vor fünf Jahren beschlossen, dabei aber den Tierhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2018 zugebilligt, damit sie sich auf neue Methoden umstellen können.
Schmerzlose Alternativen noch nicht ausgereift
Da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen chirurgischen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht genügten, verlängerte der Bundestag nun die Übergangsfrist nochmals um zwei Jahre. Damit können männliche Ferkel in den ersten acht Tagen nach dem Wurf weiterhin ohne Betäubung kastriert werden.
Empfehlung auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht angenommen
Die ursprüngliche Empfehlung des Agrarausschusses, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, erhielt im Plenum keine Mehrheit. Damit gilt das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, als automatisch gebilligt und kann nach Unterzeichnung zum 01.01.2019 in Kraft treten.