Bundesnetzagentur senkt Portierungsgebühren für Rufnummernmitnahme

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern (Portierungsentgelt) erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet. Der Entscheidung kommt laut BNetzA eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu. Mittelfristig wird dies wohl auch Auswirkungen auf die von Kunden zu zahlenden Preise haben.

Signalwirkung für andere Mobilfunkdiensteanbieter

Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben. Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung komme damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu, heißt es dazu seitens der BNetzA.

Absenkungen auch für Endkunden zu erwarten

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzbehörde nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein, teilte die Netzagentur weiter mit.

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2019.