Einheitliches Regelwerk für energetisches Bauen und Sanieren
Das Gebäudeenergiegesetz schaffe ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden, schreibt das Ministerium.
Entlastung von Bürokratie
Zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die heute noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien würden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug würden wesentlich erleichtert. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer sei mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem "Modellgebäudeverfahren" könnten die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich seien.Keine Verschärfung des Anforderungsniveaus für Neubauten und Sanierung
Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden würden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibe unverändert und werde nicht verschärft, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.