Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wehrt sich gegen die Feststellung des Ergebnisses der Bundestagswahl 2025 – nun ist das BVerfG am Zug. Das BSW hat seine angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingereicht, wie zunächst der Stern berichtete. Ein Gerichtssprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den Eingang der Beschwerde.
In dem 177-seitigen Schriftsatz wird laut Magazin auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wähler verwiesen, um mutmaßliche Fehler bei der Auszählung zu belegen. Der Schriftsatz liegt auch der dpa vor. "Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen", sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem Stern: "Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist", betonte sie.
Das BSW habe "Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten" klar nachgewiesen, sagte Wagenknecht. Sie betonte, dass die Partei nicht um den Einzug in den Bundestag klage, sondern lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses – und um das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.
Einzug in den Bundestag hauchdünn verpasst
Die BSW‑Spitze hatte Details der Beschwerde bereits am 9. Februar in Berlin vorgestellt. Die Partei war bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 mit 4,981% der Zweitstimmen an der 5%‑Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen.
Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich im Parlament sitzen müsste. In diesem Fall wären die Mandate anders verteilt worden und die schwarz‑rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hätte keine eigene Mehrheit gehabt.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersuchte die Einsprüche des BSW monatelang, sah jedoch keinen Anlass für eine Neuauszählung. Eine Mehrheit hielt die Beschwerde für unbegründet, das Parlament lehnte eine Neuauszählung ab.


