Keine Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte bei der Bundestagswahl so knapp, dass es die Stimmen neu auszählen lassen wollte. Doch der Bundestag sagt Nein. Deshalb sieht man sich nun wohl vor dem BVerfG.

Der Bundestag hat die vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geforderte Neuauszählung der Bundestagswahl endgültig abgelehnt. Mit großer Mehrheit folgten die Abgeordneten am Abend einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aus der vorvergangenen Woche. Das BSW, das bei der Wahl am 23. Februar äußerst knapp an der 5%-Hürde gescheitert war, wird nun aller Voraussicht nach vor das BVerfG ziehen.

Laut amtlichem Endergebnis hatte das BSW bei der Wahl 4,981% der Zweitstimmen erhalten. Der Einzug in den Bundestag wurde nur um 9.529 Stimmen verpasst. Wegen möglicher Zählfehler hatte das BSW eine erneute Auszählung verlangt.

Der Bundestag hielt den Einspruch der Wagenknecht-Partei jedoch für unbegründet. Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte: "Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten." Allen Hinweisen auf Verwechslungen sei nachgegangen und die Ergebnisse bei Bedarf längst korrigiert worden. Einzig die AfD argumentierte, nur mit einer Nachzählung lasse sich jede Ungewissheit ausräumen.

BSW und AfD zweifeln an Mehrheit der Koalition

BSW-Gründerin Wagenknecht erneuerte ihre Kritik am Verfahren: "Die selbst ernannte demokratische Mitte zeigt ihr zutiefst undemokratisches Gesicht." Der Parteivorsitzende Fabio De Masi ergänzte: "Deutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schützen."

Das BSW war zuletzt mit mehreren Anträgen auf eine Neuzählung vor dem BVerfG gescheitert. Nach Art. 41 GG sei die Wahlprüfung Sache des Bundestages, sodass das Gericht die Partei zunächst auf das Wahlprüfungsverfahren vor dem Bundestag verwies. Gegen die nun getroffene Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses könnte das BSW jetzt nach Karlsruhe ziehen.

Sollte das BSW vor dem BVerfG tatsächlich eine Neuauszählung durchsetzen und doch noch den Einzug in den Bundestag schaffen, hätte die schwarz-rote Koalition von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nämlich keine eigene Mehrheit mehr. Vor diesem Hintergrund stellte der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi infrage, ob die Regierung überhaupt legitimerweise im Amt ist: "Es schadet der Stabilität des Staates und dem Ansehen der Demokratie, wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden."

Redaktion beck-aktuell, sst, 19. Dezember 2025 (dpa).

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