Justizcloud: Bund und Länder starten mit Entwicklung

Die Justiz soll eine eigene, bundeseinheitliche Cloud-Plattform erhalten. Das haben die Justizminister und -ministerinnen von Bund und Ländern im November beschlossen. Jetzt startet die Entwicklung der Justizcloud. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 verfügbar sein.

Die IT-Infrastruktur der Justiz soll bundeseinheitlich modernisiert werden – im Wege der sogenannten Justizcloud, auf die sich die Justizminister und -ministerinnen bereits auf ihrem Digitalgipfel im vergangenen November geeinigt hatten. Jetzt haben Bund und Länder eine Vereinbarung zur Entwicklung dieser Cloud unterzeichnet, mit der ein eigenes Justiznetz errichtet werden soll. Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, soll damit die technologische Selbstständigkeit der Justiz gestärkt werden.

Die Justizcloud soll auf vorhandenen Infrastrukturen öffentlicher IT-Dienstleister aufbauen. Geplant ist ein eigenes Netz für die Justiz, über das Anwendungen betrieben werden können. Die Projektpartner erwarten, dass sich dadurch die Verwaltung von Daten und Dokumenten vereinfachen lässt und Software schneller aktualisiert werden kann.

In einem ersten Schritt soll über die Cloud das "Gemeinsame Fachverfahren" (GeFa) an Gerichten in mehreren Ländern verfügbar sein. GeFa unterstützt die Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden. Bestehende Strukturen sollen dabei nicht migriert, sondern abgelöst werden (sogenannter Greenfield-Ansatz).

Die Projektleitung liegt bei einem Aufbaustab in Baden-Württemberg, der aus Fachleuten aus Justiz und IT-Branche besteht. Aus diesem Aufbaustab soll künftig eine Betriebsanstalt entstehen, die die Cloud dauerhaft betreibt, so das BMJV. Bund und Länder sind in die Planung eingebunden. Dem Vorhaben ging eine Machbarkeitsstudie voraus, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde.

Richterbund: Heutige E-Akte nicht auf neuestem Stand

Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Schritt, der dazu beitrage, die verschiedenen E-Akten-Systeme in Bund und Ländern zu vereinheitlichen und auf den neuesten technischen Stand zu bringen. Es sei überfällig, im elektronischen Rechtsverkehr und beim Einsatz von Assistenzprogrammen mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz stärker auf bundeseinheitliche Lösungen zu setzen, sagt DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die heutige E-Akte entspreche in etwa dem technischen Stand von vor 15 Jahren.*

(*Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am Tag der Veröffentlichung um die Reaktion des DRB ergänzt. bw, 07.01.2025, 14.11 Uhr)

Redaktion beck-aktuell, js, 7. Januar 2026 (ergänzt durch Material der dpa).

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