Auch die Registerführung wird mit AuRegis bundeseinheitlich elektronisch umgesetzt (weitere Informationen zu Digitalisierungsprojekten der Justiz unter https://bmj.de/digitalisierungsinitiative). Dadurch soll die Arbeitsweise in der Justiz harmonisiert werden. Der Betrieb dieser Anwendungen sowie die Speicherung der digitalen Daten erfolgen derzeit dezentral in verschiedenen IT-Umgebungen des Bundes und der Länder. Dies führt dazu, dass IT-Anwendungen parallel betreut und entwickelt werden müssen. Nun wurde eine einheitliche technische Lösung angestoßen: Am 28.11.2024 beschlossen die Justizministerinnen und Justizminister auf dem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel die gemeinsame Entwicklung einer bundeseinheitlichen Cloud-Infrastruktur für IT-Anwendungen der Justiz in Bund und Ländern.
Dies markiert nicht nur einen Meilenstein für die Sicherheit und Professionalisierung der IT in der Justiz, sondern schafft auch die Grundlage für eine gemeinsame Infrastruktur, die künftig auch den Einsatz rechenleistungsintensiver KI-Lösungen ermöglichen soll. Die digitalen Daten verbleiben weiterhin dezentral in den Rechenzentren der IT-Dienstleister der Justiz. Die neue Infrastruktur vernetzt jedoch die Rechenzentren, so dass künftig eine moderne, zugriffsbasierte Datenübermittlung denkbar ist. In einem ersten Schritt soll der Betrieb der Justizanwendungen GeFa und AuRegis sowie der einheitlichen Plattformdienste über die Justizcloud erfolgen, wodurch unter anderem Software flächendeckend aktualisiert werden kann. In einem weiteren Schritt sollen auch Anwältinnen, Anwälte sowie Notarinnen und Notare an die Systeme angebunden werden. Es ist zu hoffen, dass hierdurch perspektivisch die Nutzung der besonderen elektronischen Postfächer entbehrlich wird.
Das Projekt zur Konzeption einer bundeseinheitlichen Justizcloud wird gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt. Die Kooperation in der IT-Infrastruktur der Justiz stellt einen Paradigmenwechsel zu den bisherigen föderalen Doppelstrukturen dar. Hier kann sich ein konstruktiv agierender Föderalismus im Rechtsstaat beweisen. Bis Ende 2026 soll eine erste lauffähige Version der bundeseinheitlichen Justizcloud aufgebaut werden, die künftig durch eine neu zu gründende staatliche Stelle eigenverantwortlich betrieben und weiterentwickelt wird. Dies sorgt nicht nur für die notwendige Modernisierung der Justiz, die so effizienter agieren kann. Die Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit ist auch ein Beitrag zu Resilienz des demokratischen Rechtsstaats.