Bitkom-Umfrage: Deutsche befürworten mehrheitlich den Einsatz von Dashcams

Die Deutschen befürworten mehrheitlich den Einsatz von Dashcams. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom, die dieser am 06.04.2018 vorstellte. Rund zwei Drittel seien der Ansicht, dass Dashcams zur Verkehrssicherheit beitrügen, knapp die Hälfte befürworte sogar eine gesetzliche Dashcam-Pflicht.

Deutsche sehen Dashcam-Nutzung als künftigen Standard

Während die Mini-Videokamera im Auto (Dashcam) in anderen Ländern, insbesondere in Russland, schon weit verbreitet sei, sei sie in Deutschland kein Standard. Allerdings sähen immer mehr Verbraucher die Vorteile von Dashcams, so der Verband. Mehr als acht von zehn Deutschen (83%) gingen davon aus, dass Dashcams in den kommenden Jahren in Deutschland zum Alltag gehören werden. Das seien neun Prozentpunkte mehr als noch vor drei Jahren (2015: 74%). Rund zwei Drittel (65%, 2015: 58%) seien zudem der Ansicht, dass die Kameras zur Verkehrssicherheit beitragen. 8% der Befragten hätten angegeben, bereits eine Dashcam zu besitzen. Weitere 13% wollten diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25% könnten sich dies vorstellen. Gänzlich abgeneigt seien lediglich 9% der Befragten.

47% für Dashcam-Pflicht

74% der Deutschen (2015: 67%) wünschten sich, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden. 57% (2015: 54%) meinten, dass Dashcams den Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen. Knapp die Hälfte (47%, 2015: 33%) finde, die Nutzung von Dashcams sollte sogar gesetzlich vorgeschrieben werden. Beinahe ebenso viele (46%, 2015: 32%) wünschten sich, dass Dashcams standardmäßig in alle Neuwagen eingebaut werden.

20% sehen Dashcams als Eingriff in Privatsphäre

45% der Befragten (2015: 54%) finden dagegen, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen. Je knapp jeder Dritte sage, Dashcam-Nutzer seien ihm suspekt (32%, 2015: 38%) und die Kameras könnten den Fahrer vom Verkehr ablenken (31%, 2015: 45%). Jeder Fünfte (20%, 2015: 26%) finde, die Autokameras stellten einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer dar und sollten verboten werden.

BGH verhandelt zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Unfallhaftpflichtprozess

Der Verband weist darauf hin, dass die Rechtslage rund um die Verwendung von Dashcams und die Zulässigkeit der Aufnahmen vor Gericht in Deutschland noch strittig sei. Datenschützer sähen Dashcams kritisch, vor allem dann, wenn diese dazu genutzt werden, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren und so stetig und anlasslos Personen und Kennzeichen filmen. Am 10.04.2018 prüfe der Bundesgerichtshof die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess.

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2018.