Außerdem wird die 51-Jährige im XIII. Zivilsenat tätig sein, der insbesondere für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen und das Vergaberecht zuständig ist. Auch wurde sie dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen, der für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständig ist.
Zur Richterin am OLG ernannt worden war Pastohr Ende Januar 2017. Zuvor war sie als Richterin am LG Düsseldorf tätig, von Januar bis September 2016 aber bereits ans OLG Düsseldorf abgeordnet.