Hauptverfahren gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nun doch am OLG

Weiteres Strafverfahren im NSU-Komplex: Vor dem OLG Dresden muss sich Su­sann E. wegen Unterstützung der Terror-Vereinigung verantworten – sie hatte unter anderem der damals untergetauchten Zschäpe ihre Krankenversichertenkarte überlassen.

Der Generalbundesanwalt hatte zum OLG Dresden Anklage erhoben. Der Vorwurf: Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung sowie Unterstützung der terroristischen Vereinigung "NSU" in drei Fällen. Das OLG eröffnete das Hauptverfahren vor dem LG Zwickau. Es meinte, Su­sann E. sei lediglich die Beihilfe zu dem Erpressungsdelikt vorzuwerfen, nicht aber die Unterstützung der NSU.

Die Ermittlungserkenntnisse reichten nicht aus. Su­sann E. sei nicht hinreichend verdächtig, im Tatzeitraum Kenntnis von den Mordanschlägen des NSU unter Einsatz von Schusswaffen oder mittels Sprengstoff, damit von der terroristischen Zielsetzung der Vereinigung, gehabt oder dies billigend in Kauf genommen zu haben. Sie sei wahrscheinlich nur darüber informiert gewesen, dass das Trio seinen Lebensunterhalt durch Raubüberfälle bestritten habe.

BGH eröffnet vor OLG

Der Generalbundesanwalt wollte das so nicht stehen lassen und legte sofortige Beschwerde ein. Der BGH hat die Anklage insgesamt zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor einem anderen Strafsenat des OLG Dresden eröffnet (Beschluss vom 16.04.2025 – StB 69/24).

Für den BGH stützt das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf die subjektive Tatseite der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Daher sei das OLG erstinstanzlich zuständig. In objektiver Hinsicht habe bereits das OLG angenommen, dass Su­sann E. wahrscheinlich durch drei Handlungen die Zwecke und die Tätigkeit des NSU förderte.

Sie sei zum einen hinreichend verdächtig, ihre Krankenversichertenkarte der mittlerweile rechtskräftig verurteilten Beate Zschäpe für medizinische Behandlungen unter falscher Identität überlassen zu haben, und zum anderen, zusammen mit ihrem ebenfalls angeklagten Ehemann dem zwischenzeitlich verstorbenen NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt sowie Zschäpe gültige Bahncards der Deutschen Bahn verschafft zu haben. Diese seien auf das Ehepaar ausgestellt, indes mit Lichtbildern der beiden Begünstigten versehen gewesen. Auch soll die Angeklagte an der Anmietung eines Wohnmobils beteiligt gewesen sein, das Böhnhardt und der gleichfalls verstorbene Uwe Mundlos genutzt hätten, um ihren letzten Raubüberfall zu begehen.

BGH, Beschluss vom 16.04.2025 - StB 69/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 10. Juni 2025.

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