Keine Hauptverhandlung für NSU-Unterstützerin

Wegen mangelnder Indizien will das OLG Dresden kein Hauptverfahren gegen eine Unterstützerin des NSU und Vertraute von Beate Zschäpe eröffnen. Susann E. muss sich gleichwohl vor dem LG Zwickau verantworten.

Nach Auffassung des Senats werde sich auch in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass Susann E. zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des NSU wusste, teilte das OLG mit. Dafür lägen trotz ihres engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien vor. Von einem Verfahren wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sah das Gericht ab.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar Anklage wegen mutmaßlicher Hilfe für die Terrorgruppe erhoben. Vorgeworfen wurde der Zschäpe-Freundin einer Mitteilung zufolge, seit spätestens Anfang 2007 von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst zu haben und Zschäpe ab September 2008 ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.

LG Zwickau eröffnet Verfahren

Weil Susann E. wohl aber von den Raubüberfällen des NSU wusste, muss sie sich vor dem LG Zwickau verantworten. Dort wurde ein Verfahren wegen der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet, wie das OLG weiter mitteilte. Durch ihr Mitwirken bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, habe sie billigend in Kauf genommen, Hilfe bei einem Banküberfall zu leisten.

Der NSU hatte von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübt. Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizeibeamtin. Zschäpe, die einzige noch lebende Täterin, wurde 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt

Redaktion beck-aktuell, dd, 31. Oktober 2024 (dpa).

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