Lebenslange Haft für Brandstifter von Apolda bestätigt

Nach einer Brandstiftung in Apolda mit vier Toten muss der Täter lebenslang ins Gefängnis. Der BGH hat jetzt die vorinstanzliche Verurteilung bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Das LG Erfurt hatte den Mann im September 2023 wegen Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in 30 Fällen zu der hohen Strafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt (Urteil vom 12.09.2023 - 1 Ks 904 Js). Damit ist eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren nur unter besonderen Umständen möglich.

Das LG hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann in einer Nacht im August 2022 in Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus gelegt hatte, in dem viele Menschen aus Bulgarien lebten. Der bei der Verurteilung 36 Jahre alte Bulgare hatte die Tat eingeräumt, allerdings bestritten, dass er jemanden töten wollte. Sein Anwalt hatte Revision beantragt - er hatte bereits in der Verhandlung plädiert, seinen Mandanten freizusprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.

Der BGH erklärte, nach den Feststellungen des LG habe sich der Angeklagte von drei bulgarischen Landsleuten um einen Betrag von 250 Euro betrogen gefühlt. Aus Rache habe er das unter anderem von seinen Landsleuten bewohnte Mehrfamilienhaus in Apolda angezündet. Bei dem Brand kamen vier Bewohner ums Leben, zahlreiche weitere Bewohner und Löschkräfte erlitten teils schwere Verletzungen. Der Sachschaden betrug mehrere Millionen Euro.

Redaktion beck-aktuell, ak, 9. April 2024 (dpa).