BGH bestätigt Verurteilung eines Ex-Landrats wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung

Ein ehemaliger Landrat des Landkreises Jerichower Land ist mit seiner Revision gegen seine Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat dieses Rechtsmittel, wie jetzt bekannt gegeben wurde, auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 13.09.2018 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweise (Az.: 1 StR 115/18).

Verwaltungsvorgänge gegen Geld zugunsten einer Ziegelei beeinflusst

Das Landgericht Magdeburg hatte den Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 Euro angeordnet. Laut LG hat der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge genommen. Dabei habe er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von – falsch deklarierten – Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er laut LG verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen. Seine Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts hat der BGH verworfen.

BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - 1 StR 115/18

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2018.