Verwaltungsvorgänge gegen Geld zugunsten einer Ziegelei beeinflusst
Das Landgericht Magdeburg hatte den Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 Euro angeordnet. Laut LG hat der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge genommen. Dabei habe er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von – falsch deklarierten – Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er laut LG verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen. Seine Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts hat der BGH verworfen.