In Deutschland wird fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Doch "nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer", erklärt Bundesjustizministerin Stephanie Hubig den Ansatz. Wenn alle Vertragsparteien das wollen, sollen sie daher künftig auf hohe Baustandards verzichten können.
"Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen", ergänzt Bundesbauministerin Verena Hubertz. "Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnick Schnack, der den Bau verteuert".
Dazu wollen die beiden SPD-Ministerinnen den Gebäudetyp E voranbringen. Nach einem Eckpunktepapier, das ihre Ministerien gemeinsam vorgelegt haben, soll ein Gebäudetyp-E-Vertrag geschaffen werden, damit die Bauparteien künftig rechtssicher einfachere Baustandards vereinbaren können. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen diese keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Wird von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen, soll das nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, soll es bei den üblichen Standards bleiben.
Um den neuen Gebäudetyp in der Planungs- und Baupraxis zu etablieren, sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Dazu sollen etwa Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem soll es künftig eine "Best-Practice-Sammlung", einschließlich Verträgen, geben.
Bevor das alles stattfindet, wollen sich die Ministerien über ihre Eckpunkte aber noch mit den Ländern, Fachkreisen und Verbänden austauschen. Die Gespräche sollen dafür sorgen, dass die zu schaffenden gesetzlichen Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag für die Praxis taugen.
Der Gebäudetyp E war bereits von der Vorgängerregierung in den Blick genommen worden, diese hatte das Gesetzesvorhaben aber nicht mehr abschließen können.


