Innenausschuss: Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden bleibt umstritten

Journalisten und Zeitungsverleger sprechen sich für eine bundesgesetzliche Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden aus. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 11.03.2019 deutlich. Staats- und Medienrechtler äußerten jedoch Zweifel an der Verfassungskonformität einer solchen bundesgesetzlichen Regelung.

Gesetz soll Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden regeln

In dem der Anhörung zugrunde liegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs.: 19/4572) wird darauf verwiesen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 A 2.12BeckRS 2013, 50930) und einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 1452/13, BeckRS 2015, 53008) der konkrete Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden im Ungewissen bleibe. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse auf Basis der Landespressegesetze negiert. Als Lösung sieht der Entwurf die Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden auf einem "mindestens den Landespressegesetzen entsprechenden gleichwertigem Niveau" durch ein Bundesgesetz. Wichtig sei die Klarstellung, dass das Informationszugangsrecht auch Einsichtnahme umfasst sowie die Erleichterung des Eilrechtsschutzes in Presseauskunftsverfahren.

FDP fordert Akteneinsichtsrecht der Presse

Auch die FDP-Fraktion will ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern. In ihrem Antrag (BT-Drs.: 19/6054) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.

DJV fordert Rechtssicherheit für Journalisten

Journalisten bräuchten Rechtssicherheit für ihre Arbeit, sagte Klaus-Josef Döhring, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV). Daher müsse das Recht auf Information "glasklar geregelt sein", forderte er. Grundsätzlich müsse gelten: Was mit Steuergeldern finanziert worden sei, müsse öffentlich zugänglich sein.

Zeitungsverleger für eindeutige gesetzliche Regelung

Christoph Fiedler, Geschäftsführer für Europa- und Medienpolitik beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, sagte, es sei an der Zeit, dass der Bundesgesetzgeber einen solchen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden normiere. Der derzeitige "gesetzlose Zustand für Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden" müsse entweder durch eine eindeutige gesetzliche Regelung beendet werden, oder dadurch, dass der Bundesgesetzgeber die landesgesetzlichen Presseauskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden "wieder" für anwendbar erklärt.

Juristen zweifeln an Verfassungskonformität des Vorschlags

Der Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz sieht jedoch keine Bundeskompetenz für eine solche Regelung. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgericht ist es aus Sicht des Staatsrechtlers sinnvoll, keine "große Lösung" eines Presseauskunftsgesetzes anzustreben, "sondern sich mit sektoralen Regelungen im jeweiligen Fachrecht zu begnügen, die Konflikte spezifisch und innerhalb der Aufgabenstruktur der jeweiligen Bundesbehörde zu lösen versuchen".

Bundesgesetzliche Regelung überhaupt von Vorteil?

Professor Matthias Cornils zog in Zweifel, ob eine bundesgesetzliche Regelung tatsächlich von Vorteil wäre. Eine bundesgesetzliche Regelung des medienrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden sei verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten und verbessere auch nicht substantiell den Rechtsstatus der Medien, sagte Cornils. Sie entspräche aber Bedürfnissen der Rechtsklarheit und einer rechtsstaatlichen "Normalisierung", die in der "Bestimmung von Rechten und Pflichten durch parlamentarisches Gesetz und nicht durch richterliche Verfassungsauslegung besteht", fügte er hinzu.

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2019.