Ampel-Entwurf: Bürokratieentlastung auf den letzten Metern

Mit einer geänderten Bürokratieentlastungsverordnung will die scheidende Bundesregierung die Wirtschaft zum neuen Jahr noch einmal finanziell entlasten. 420 Millionen Euro jährlich soll sie sparen, vor allem bei den Steuerberatern.

Als Teil des Mesebergers Entlastungspakets ergänzt die Verordnung das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Mit den insgesamt 32 Rechtsänderungen soll die Wirtschaft um etwa 420 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden, ein Großteil der Regelungen gilt bereits zum neuen Jahr. Die Änderungsvorschläge stammen aus unterschiedlichen Ministerien, das Bundesministerium der Justiz koordinierte die Zusammenarbeit. Schwerpunkte bilden laut Mitteilung des Ministeriums Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten und weitere Verfahrenserleichterungen sowie Rechtsbereinigungen.

Der Großteil der Entlastungen für die Wirtschaft, heißt es in der Mitteilung, entfalle mit rund 400 Millionen Euro pro Jahr auf die Regelungen zu Erleichterung bei der Rechnungsstellung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Diese soll demnach künftig einfacher und vor allem vollständig digital abgewickelt werden. Weiter sollen Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung 14 Millionen Euro an jährlicher Entlastung bringen, 6 Millionen erwartet man sich von einer Änderung im Lebensmittelrecht, wonach die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht wird.

Gegenüber dem ursprünglichen Verordnungsentwurf wurden zudem noch einige Änderungen vorgenommen. So soll in der Versteigerungsverordnung für den Versteigerer bzw. die Versteigerin die Anzeigepflicht gegenüber der Industrie- und Handelskammer entfallen. Zudem werden zusätzliche Ausnahmen vom Erfordernis einer Gleichwertigkeitsprüfung für bestimmte Studienabschlüsse aus der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung eingeführt.

Eine ursprünglich vorgesehene Abschaffung des Jährlichkeitsprinzips beim Versicherungsschutz von zulassungsfreien Fahrzeugen in der StVZO ist nicht mehr Teil der Bürokratieverordnung. Dieser Vorschlag hätte laut Regierung zwar eine geringe Entlastung bewirkt, im Gegenzug aber einen deutlich höheren Mehraufwand für die Kontrolle bedeutet.

Redaktion beck-aktuell, mam/zav, 5. Dezember 2024.