Sozialarbeiter des KSC-Fanprojektes zu Geldstrafen verurteilt
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Weil sie zu einer Pyro-Aktion von Fans des Karlsruher Sportclubs schwiegen, wurden drei Sozialarbeiter des KSC-Fanprojekts wegen Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt. Das Urteil in dem viel beachteten Prozess stößt auf Empörung innerhalb der Fan-Szene.

Im November 2022 hatten Fans des KSC Pyrotechnik im Spiel gegen den FC St. Pauli abgebrannt, wobei mehrere Menschen verletzt wurden. Die drei Sozialarbeiter weigerten sich, in der Aufarbeitung als Zeugen auszusagen.

Das AG Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass die drei Männer durch die Aussageverweigerung wissentlich versucht haben, die Strafverfolgung der an der Pyro-Aktion Beteiligten zu verzögern oder zu verhindern. Man habe die Sozialarbeiter darauf hingewiesen, dass sie zur Aussage verpflichtet seien, so das Gericht. Auch sei ihnen bewusst gewesen, dass sie kein Aussageverweigerungsrecht wegen der Gefahr einer möglichen eigenen Strafverfolgung gehabt hätten, ebenso wenig ein Zeugnisverweigerungsrecht (Urteil vom 28.10.2024 – 17 Cs 530 Js 45512/23, nicht rechtskräftig).

Fanhilfen-Verband empört

Der Dachverband der Fanhilfen hält das Urteil für "untragbar und in der Gesamtschau völlig absurd". So sei die Arbeit der Fanhilfe-Mitarbeitenden einerseits "gesellschaftlich gewünscht", werde mit dem Urteil aber andererseits "gezielt kriminalisiert und somit unmöglich gemacht". Es brauche "endlich" ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit, so der Verband. Ein solches gibt es in der Sozialen Arbeit nur in wenigen Ausnahmefällen. Die Bundesregierung hatte sich zuletzt gegen eine Reform der Regelung ausgesprochen.

Die Geldstrafen reichen von 4.050 bis 6.300 Euro. Es wurden jeweils 90 Tagessätze verhängt, wodurch die drei Personen nicht vorbestraft sind. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Geldstrafen gefordert. Die Angeklagten kündigten an, in Berufung zu gehen. Ihr Verhalten hatten sie damit begründet, dass sie bei ihrer Arbeit auf das Vertrauen der Fans angewiesen seien und dieses Vertrauensverhältnis schützen müssten.

AG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2024 - 17 Cs 530 Js 45512/23

Redaktion beck-aktuell, js, 29. Oktober 2024 (ergänzt durch Material der dpa).