Kein Teilverzicht: Ein bisschen weniger Zeugnisverweigerungsrecht geht nicht
Verweigert die Schwester des Angeklagten das Zeugnis in der Hauptverhandlung, erlaubt aber die Verwertung ihrer vorherigen Aussagen gegenüber einer Sachverständigen, darf das Gericht laut BGH trotzdem auch diese Aussagen nicht verwerten.
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