Gärtner spendiert Weihnachtsbaum und wird wegen Hausfriedensbruchs verurteilt

Ein Gärtner aus Hamburg wollte Kindern etwas Gutes tun und stellte auf einem Kita-Gelände einen Weihnachtsbaum auf. Die wollte aber gar keinen - und hatte einen Zaun. Nun ist der Mann wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden.

Weil er in einer Nacht- und Nebelaktion einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände einer Hamburger Kindertagesstätte aufgestellt hat, ist ein Gärtner wegen Hausfriedensbruches verurteilt worden (Urteil vom 19.11.2024 - 247 Cs 92/24). Er muss eine Strafe von 3.000 Euro zahlen, wie die zuständige Richterin des AG Hamburg-Mitte in ihrem Urteil sagte. "Die Rechtslage ist relativ simpel. Es gab ein Tor. Es ist nicht gewünscht, dass einfach jeder dieses Gelände betritt. Und das ist zu akzeptieren."

Der 53 Jahre alte Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.

Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel - gab es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. Der Grund für die Entscheidung gegen den Baum sei dem Angeklagten hinreichend bekannt gewesen, sagte die Richterin weiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. "Wir werden über Rechtsmittel nachdenken", sagte der Anwalt des 53-Jährigen. Er kritisierte, dass eine solche gute Tat vor Gericht lande. Zudem sei das Tor nicht abgeschlossen gewesen und es habe kein entsprechendes Schild gegeben, sagte der Anwalt weiter. Aus den dem Gärtner bekannten Zeitungsberichten sei nur hervorgegangen, dass der Kita für einen solchen Baum die Mittel fehlten, behauptete er. Einen Hausfriedensbruch sah der Anwalt des Gärtners nicht. Im Grunde sei das Aufstellen des Baumes doch vergleichbar mit dem Einwerfen von unerwünschter Werbepost.

AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 19.11.2024 - 247 Cs 92/24

Redaktion beck-aktuell, js, 19. November 2024 (dpa).