Ein Gärtner aus Hamburg wollte Kindern etwas Gutes tun und stellte auf einem Kita-Gelände einen Weihnachtsbaum auf. Die wollte aber gar keinen - und hatte einen Zaun. Nun ist der Mann wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden.
Mehr lesenDie Stadt Düsseldorf haftet für Schäden durch einen an Heiligabend 2013 umgefallenen Weihnachtsbaum. Nach einem am Freitag ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann die klagende Haftpflichtversicherung von der Stadt aus übergegangenem Recht Zahlung verlangen. Eine Kurierfahrerin war von dem sechs Meter hohen Baum, der vor dem Kö-Center fehlerhaft nicht standsicher aufgestellt worden war, getroffen und verletzt worden.
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