Ziel der Absolvent:innenbefragung im Zeitraum von Februar bis September vergangenen Jahres war, die Erfahrungen ehemaliger Jurastudierender zu erfassen und Impulse für die Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung zu sammeln. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) als bundesweite Interessenvertretung der rund 120.000 Jurastudierenden in Deutschland befragte insgesamt 1.835 Teilnehmende aus allen Bundesländern zu Studienverlauf und Examensvorbereitung sowie weiteren Themen wie Digitalisierung und psychischer Belastung.
Die Teilnahme an der Befragung stand allen Personen offen, die ab dem 1. Januar 2022 die Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt hatten. Von den Teilnehmenden gaben 82,02% an, die Prüfung bestanden zu haben, 5,23% sind einmal durchgefallen und planen einen weiteren Versuch. Lediglich 1,31% der befragten Personen haben das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden. 61,91% der Teilnehmenden sind weiblich, was in etwa dem Anteil der Frauen an der staatlichen Pflichtfachprüfung entspricht. Die meisten befragten Personen sind zwischen 23 und 26 Jahre alt.
Psychische Belastung auf dem Maximalstand
66,27% der Befragten würden das Jurastudium in seiner jetzigen Form nicht weiterempfehlen, so das Ergebnis der Befragung. Nur 5,12% sprechen eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Im Vergleich zur fünften Absolvent:innenbefragung aus dem Jahr 2022 stieg die ablehnende Haltung damit um über 20 Prozentpunkte (2022: 43,93%).
"Wenn Studierende ihr eigenes Studium nicht mehr empfehlen, zeigt das deutlich den Reformbedarf des Ausbildungssystems auf," kommentiert Ali Sahan, Vorsitzender des BRF.
Als Hauptgründe nannten die Teilnehmenden den hohen psychischen Druck, die Prüfungsstruktur und die Tatsache, dass beim Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung nach durchschnittlich elf Semestern überhaupt kein Abschluss verliehen wird. Viele berichteten von Angststörungen, Depressionen und dem Gefühl, auf sich allein gestellt zu sein. Zwar äußerten zahlreiche Teilnehmende ein starkes Interesse an juristischen Fragestellungen, doch die strukturellen Schwächen der juristischen Ausbildung überlagerten diese positiven Aspekte. 66,02% bewerteten den Prüfungsdruck mit der Höchstnote 9,5 bis 10 auf einer Skala von eins bis zehn. Weitere 16,37% gaben eine Bewertung zwischen 8,5 und 9,4 ab.
Die Bewertung juristischer Klausuren wurde von 81,63% der Befragten als nicht objektiv eingestuft. Stattdessen empfanden die Jurastudierenden die Klausurbewertung als hochgradig subjektiv, intransparent und teilweise willkürlich. Besonders häufig kritisierten die Teilnehmenden die fehlende verdeckte Zweitkorrektur. Der BRF nimmt dies zum Anlass, um mehr Transparenz und einheitliche Bewertungsmaßstäbe zu fordern.
Dazu erklärt Sahan: "Studierende haben nicht nur das Gefühl, dass Leistung und Bewertung nicht im Einklang stehen, sondern empfinden diese häufig sogar als willkürlich. Die Etablierung einer verdeckten Zweitkorrektur könnte in diesem Kritikpunkt Abhilfe schaffen."
Wunsch nach Flexibilität
Die während der Covid-19-Pandemie etablierten digitalen Lehrformate stoßen bei den Jurastudierenden hingegen auf breite Zustimmung. 82,02% der Befragten wünschen sich hybride Veranstaltungen, 56,08% befürworten sogar rein digitale Formate – wie sie beispielsweise an der FernUni Hagen gängig sind. Inhaltlich besonders gefragt sind dabei Vorlesungsaufzeichnungen (66,10%), digitale Lernmaterialien (49,86%) und Online-Klausurenkurse (42,18%).
Nur 25% der Befragten haben während ihres Jurastudiums einen Auslandsaufenthalt absolviert. Dabei empfehlen 94,68% derjenigen, die im Ausland waren, diese Erfahrung weiter. Das beliebteste Ziel für Auslandsaufenthalte war Frankreich (17,05%); das beliebteste Ziel außerhalb Europas waren die Vereinigten Staaten (4,79%). Am häufigsten wurden Aufenthalte von sechs Monaten genannt (15,89%). Als Hindernisse für ein Auslandssemester nannten die Teilnehmenden vor allem fehlende Finanzierungsmöglichkeiten und mangelnde Anrechnung. Auch persönliche Gründe wie familiäre Verpflichtungen oder der Wunsch nach einer schnellen Studienbeendigung spielte eine Rolle.
Einheitsjurist und integrierter Bachelor
Das Konzept des Einheitsjuristen wird zu Beginn des Studiums von 90,57% der Befragten befürwortet. Dieses Ausbildungsmodell sieht in Deutschland eine einheitliche juristische Ausbildung vor, die mit den beiden juristischen Staatsexamina abgeschlossen wird und zur Ausübung aller klassischen juristischen Berufe (Richter, Staatsanwältin, Rechtsanwalt, Verwaltungsjuristin) befähigt. Bis zum zweiten Staatsexamen sinkt die Zustimmung jedoch auf lediglich 45,56%, während 46,16% das Modell des Einheitsjuristen ablehnen. Viele Befragte wünschen sich mehr Spezialisierungsmöglichkeiten im späteren Studienverlauf.
85,83% der Befragten sind überzeugt, dass ein integrierter Bachelorabschluss den Prüfungsdruck reduzieren würde. Gleichzeitig gaben 91,01% an, dass sie sich auch mit einem solchen Abschluss weiterhin auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet hätten. Der integrierte Bachelor wird von den Teilnehmenden damit vor allem als Absicherung und psychologische Entlastung gesehen.
Examensvorbereitung und Freischuss
Die durchschnittliche Vorbereitungszeit auf die staatliche Pflichtfachprüfung lag bei 16,37 Monaten. Die größte Gruppe (28,23%) bereitete sich 18 Monate lang auf die staatliche Pflichtfachprüfung vor. 79,07% der Befragten waren mit der gewählten Form ihrer Vorbereitung zufrieden.
Am häufigsten wurde dabei der regelmäßige Besuch des Uni-Klausurenkurses genannt (70,64%). Der Anteil der Befragten, die regelmäßig ein kommerzielles Repetitorium besucht haben, ist leicht gesunken (2024: 66,50%; 2022: 68,35%). 81,64% derjenigen, die ein kommerzielles Repetitorium abbrachen, gaben hierfür den Druck durch die Repetitorinnen und Repetitoren an.
Die Freischussregelung wird von 86,43% der Befragten befürwortet. 93,61% der Berechtigten haben sie auch genutzt. Gleichzeitig kritisierten viele, dass die Freischussregelung sozial ungerecht sei, da sie vor allem von Studierenden mit stabilen Lebensverhältnissen und ausreichend Finanzierung genutzt werden könne. Der BRF sieht hier Reformbedarf, etwa durch eine Anhebung der Semestergrenze für den Freischuss oder eine bundesweit einheitliche Regelung.
23,90% der Befragten gaben an, nach dem Freiversuch einen Verbesserungsversuch unternommen zu haben. 47,45 % erzielten dabei eine bessere Note – im Durchschnitt lag die Steigerung bei 1,67 Punkten. Über die Hälfte (56,34%) verzichtete auf die Möglichkeit des Verbesserungsversuchs. Bei denjenigen ohne vorherigen Freischuss verzichteten sogar 68,03% auf einen Notenverbesserungsversuch.
Referendariat und Zukunftsperspektiven
Abgefragt wurde auch, welche Kompetenzen die Befragten ihrer Einschätzung nach während oder durch ihr Jurastudium erlernt oder verbessert haben. Am häufigsten gaben die Befragten dabei die juristische Methodik (77%), strukturelles Denken (74,77%) sowie Selbstdisziplin und -organisation (72,81%) an. Die Teilnehmenden nannten zudem wissenschaftliches Arbeiten (69,75%) und Argumentation (67,52%) als zentrale Lernerfolge. Im Gegensatz dazu vermittelt das Jurastudium eher keine kommunikativen sowie sozialen Kompetenzen.
Der juristische Vorbereitungsdienst wird von etwa der Hälfte (49,64%) der Befragten als größere Herausforderung empfunden als das Studium. 89,97% planen, ihn zu absolvieren – 54,92% direkt im Anschluss an das Jurastudium.
16,84% arbeiten nach dem ersten Examen zunächst als wissenschaftliche Mitarbeitende in Kanzleien, 8,83% beginnen ein LL.M.-Studium. Nur 4,69% wechseln nach dem Jurastudium unmittelbar in nichtjuristische Tätigkeitsbereiche.
Ausbildungsdefizite sichtbar machen
"Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass das Studium für viele Absolvent:innen nicht das Vertrauen vermittelt, das es eigentlich fördern sollte: Vertrauen in Nachvollziehbarkeit und Transparenz in der Notenvergabe sowie die eigene Befähigung, Recht anzuwenden," erklärt Sahan.
Seit 2014 führt der BRF unter den Absolvent:innen der ersten juristischen Prüfung regelmäßig eine Befragung durch, um ein umfassendes Meinungsbild über die Ausbildungsbedingungen im rechtswissenschaftlichen Studium zu gewinnen. Damit will der BRF strukturelle Entwicklungen sichtbar machen, Reformprozesse datenbasiert anstoßen und die Perspektiven der Studierenden stärker in hochschul- und bildungspolitische Entscheidungsprozesse einbringen.


