Mittwoch, 14.9.2022
Abweichung von Überlassungshöchstdauer durch Tarifvertrag möglich

Bei einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kann in einem Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abweichend von der gesetzlich zulässigen Dauer von 18 Monaten eine andere Überlassungshöchstdauer vereinbart werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entschieden. Diese sei dann auch für den überlassenen Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber (Verleiher) maßgebend – unabhängig von deren Tarifgebundenheit .

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