Montag, 8.6.2020
Nichtvernehmen von Zeugen verletzt rechtliches Gehör

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den Grundsatz bekräftigt, dass bei zulässigem Rechtsmittel nicht beschiedene Beweisangebote erster Instanz ein Teil des Verfahrens bleiben. Die Richter erläuterten, dass übergangene Beweisangebote auch ohne ausdrückliche Rüge in der Berufungsbegründung beachtet werden müssten.

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