Freitag, 12.11.2021
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig

Die Stadt Ko­blenz kann von Wett­bü­ro­be­trei­bern eine Wett­bü­ro­steu­er er­he­ben, wenn im Wett­bü­ro neben der An­nah­me von Wett­schei­nen auch das Mit­ver­fol­gen der Wetter­eig­nis­se er­mög­licht wird. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und wies die Berufung einer Wettbürobetreiberin zurück. Besteuert werde nicht nur der Aufwand für das Wetten in einem Wettbüro, sondern die mit dem Wettvorgang verbundene und zum Verweilen einladende Vergnügungsveranstaltung.

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