Donnerstag, 30.7.2020
Kein Schadensersatz nach irrtümlicher Öffentlichkeitsfahndung

Ein auf einem Überwachungsvideo einer Bank irrtümlich von der Polizei für einen Straftäter gehaltener Mann, der öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben wurde, ist mit seiner Schadensersatzklage gegen die Bank gescheitert. Die Bank habe nicht damit rechnen müssen, dass die Polizei ohne weitere Rücksprache den Kläger als Verdächtigen identifizieren und nach ihm fahnden werde, urteilte das Landgericht Osnabrück am 07.07.2020.

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