Donnerstag, 29.6.2023
Thüringer ÖDP scheitert mit Klage gegen Landeswahlgesetz

Der Thüringer Landtag hat die Rechte der ÖDP auf Chancengleichheit bei Wahlen nicht dadurch verletzt, dass er es unterlassen hat, die im Thüringer Landeswahlgesetz geregelten Vorgaben zum Unterschriftenquorum für Wahlkreisvorschläge von parlamentarisch nicht vertretenen Parteien anzupassen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof am 28.06.2023 in einem Organstreitverfahren entschieden.

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