Der "Focus" muss die Verleihung und Publizierung von "Ärzte-Siegeln" ("Top Mediziner" und "Focus Empfehlung") unterlassen. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Die Siegel in der Aufmachung eines Prüfzeichens seien irreführend. Mit ihnen werde der fälschliche Eindruck erweckt, damit versehene Ärzte seien aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden.
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