Mittwoch, 13.3.2024
Qualifiziertes elektronisches Unvermögen

Wie fülle ich ein elektronisches Empfangsbekenntnis aus? Diese Frage erläuterte der BGH in einem Leitsatz und stellte klar: Das Zustellungsdatum, das der Anwalt einträgt, ist – wie früher beim Empfangsbekenntnis auf Papier – für den Fristbeginn maßgeblich – auch wenn er das Empfangsbekenntnis erst einen Tag später zurückschickt.

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Dienstag, 4.4.2023
Anwaltsverschulden bei Vertrauen auf Zustellungsangaben des Mandanten

Ein Rechtsanwalt darf sich bezüglich des Zeitpunkts der Zustellung eines Widerspruchsbescheids nicht auf die Angaben seines Klienten verlassen, sondern muss deren Richtigkeit eigenverantwortlich überprüfen. Der Umstand, dass von der Zustellung kein Umschlag mehr vorliegt, schließt laut Bundesverwaltungsgericht ein Verschulden nicht aus. Angesichts der vielen Zustellungsarten hätte dies den Juristen gerade veranlassen müssen, sich Gewissheit zu verschaffen.

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