Ein fiktiv zugestellter Unterhaltstitels aus dem Ausland ist nur vollstreckbar, wenn die Verteidigungsrechte des Schuldners tatsächlich gewahrt wurden. Diese ist laut Bundesgerichtshof nur dann der Fall, wenn er vom Gerichtsverfahren benachrichtigt wurde und seine Rechte geltend machen konnte. Schwerwiegende Mängel bei der Zustellung deuteten hingegen auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs hin.
Mehr lesenDie in § 10 Abs. 2 Satz 2 AsylG enthaltene Zustellungsfiktion steht im Einklang mit Unionsrecht. Hiervon geht das Bundesverwaltungsgericht aus. Danach muss ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen, wenn diese dem BAMF nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt worden ist.
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