Die am Zuckerkartell beteiligten Firmen müssen Großabnehmern von Verarbeitungszucker keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht Köln hat vier Klagen von Molkereien, Gebäck- und Feinkostherstellern sowie Brauereien abgewiesen. Es könne nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen der Zuckerhersteller zu höheren Zuckerpreisen geführt haben.
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