Donnerstag, 29.4.2021
Zoll darf ausländische Speditionen nach Mindestlohngesetz überprüfen

Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen vom 18.08.2020 entschieden.

Mehr lesen