Mittwoch, 11.5.2022
Finanzamtszinssatz soll künftig bei 1,8 Prozent im Jahr liegen

Der Zinssatz bei Steuernachzahlungen und -erstattungen gemäß § 233a AO soll in Zukunft pro Jahr 1,8% (0,15% pro Monat) statt 6% betragen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf dazu in den Bundestag eingebracht, wie der parlamentarische Pressedienst heute mitteilte. Die Neuregelung dient der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2021 (BeckRS 2021, 22358).

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Mittwoch, 19.5.2021
Gesetzlicher Zinssatz bei Übergang von Betriebsrentenansprüchen auf PSV

Bei der nach § 46 Satz 2 InsO in Verbindung mit § 45 Satz 1 InsO vorzunehmenden Schätzung des Vorteils, der durch die Vorfälligkeit der auf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 9 Abs. 2 BetrAVG, den Pensions-Sicherung-Verein, übergegangenen Betriebsrentenansprüche aufgrund der Kapitalisierung der Ansprüche entsteht, ist der gesetzliche Zinssatz nach § 41 Abs. 2 InsO anzuwenden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Rechtsstreit zwischen dem PSV und einem Insolvenzverwalter entschieden.

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