Sparer von Prämiensparverträgen haben Anspruch auf Zinsanpassungen. Fehlt eine wirksame Anpassungsregelung, greift laut OLG Dresden die langfristige Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit als Referenz.
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Dresden hat im Musterfeststellungsverfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse entschieden, dass die Sparkasse die Zinsanpassung für Prämiensparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit vornehmen muss.
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