Donnerstag, 14.7.2022
Wirksame Beendigung der Mitgliedschaft im ZIF-Expertenpool

In einen Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) aufgenommene Personen haben nur solange einen Anspruch, in diesem engeren Bewerberkreis zu verbleiben, wie sie die Kriterien des Anforderungsprofils vollständig erfüllen. Andernfalls darf die Einrichtung die Mitgliedschaft laut Bundesarbeitsgericht ohne weitere Voraussetzungen beenden. Dabei könne ein einziger Vorfall Rückschlüsse auf die generelle Kommunikations- und Konfliktfähigkeit einer Person erlauben.

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