Drei Ex-Abiturienten aus Bayern, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen klagten, haben vor dem BVerfG Recht bekommen. Doch es ist ein Pyrrhussieg: Der Erste Senat erklärt es grundsätzlich sogar für erforderlich, dass im Abiturzeugnis steht, wenn Leistungen nicht bewertet wurden.
Mehr lesenZeugnisse sehen nicht für alle gleich aus. Menschen mit Legasthenie etwa erhalten in einigen Fällen einen Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung meinen, dass viele Arbeitgebende durch den Hinweis abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.
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