Zwei russische Staatsangehörige, die den Zeugen Jehovas angehören, müssen in Deutschland als Asylberechtigte anerkannt werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden. Zeugen Jehovas drohe in der Russischen Föderation mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine staatliche Verfolgung wegen ihrer Religion.
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