Montag, 7.11.2022
Datenerhebung im Rahmen des Zensus 2022 rechtmäßig

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz ist berechtigt, bei der Gebäude- und Wohnungszählung die im Zensusgesetz 2022 näher bezeichneten strukturellen Angaben einschließlich sogenannter statistischer Hilfsmerkmale zu erheben. Dies geht aus einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor. Die Ausgestaltung des Zensus 2022 entspreche den verfassungsrechtlichen Vorgaben und sei auch mit der DS-GVO vereinbar.

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Montag, 9.5.2022
Zensus 2022 – Die nächste Volkszählung steht bevor

Am 15.05.2022 wird – wegen Corona mit einem Jahr Verspätung – nach elf Jahren die nächste große Volkszählung in Deutschland durchgeführt. Der Zensus 2022 soll Auskunft darüber geben, wie viele Menschen derzeit in Deutschland gemeldet sind, wo und wie sie leben, wohnen und arbeiten. Wir nehmen dies zum Anlass und geben einen Überblick über alles Wissenswerte rund um den Zensus 2022 und seine rechtliche Grundlage auf EU- und Bundesebene.

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