Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung, denn der BGH bestätigte einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte.
Mehr lesenAutorisiert ein Bankkunde beim illegalen Online-Glücksspiel Kreditkartenzahlungen an ausländische Anbieter, steht ihm gegenüber seiner Bank kein Erstattungsanspruch zu. Die Rechtsfrage, ob die Autorisierungen durch den Verstoß des Dienstleisters gegen das Glücksspielverbot nichtig seien, begründet dem Bundesgerichtshof zufolge keinen Revisionszulassungsgrund. Die Gerichte hätten diese bereits einheitlich verneint.
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