Donnerstag, 2.2.2023
Keine Pflicht zur Beseitigung von Hindernissen auf Privatweg

Die Eigentümer eines Grundstücks, über das ein Teil eines Wirtschaftswegs verläuft, sind nicht verpflichtet, eigens aufgestellte Hindernisse und Schilder, die die Privateigentumsverhältnisse klarstellen sollen, zu beseitigen. Eine entsprechende Beseitigungsanordnung der Verbandsgemeinde kann laut Verwaltungsgericht Trier insbesondere nicht auf einen Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Betretungsrecht gestützt werden.

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Freitag, 29.1.2021
Radfahrer muss auf Wirtschaftsweg mit Schlaglöchern rechnen

Auf einem Wirtschaftsweg muss ein Radfahrer grundsätzlich mit Fahrbahnunebenheiten rechnen. Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 Zentimeter langen und acht Zentimeter tiefen Schlaglochs, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stellt das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder die zu beseitigen gewesen wäre. Hierauf weist das Oberlandesgericht Hamm hin.

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