Donnerstag, 10.11.2022
Thüringer Pauschalverbot von Windenergieanlagen in Wäldern verfassungswidrig

Das generelle Verbot, in Thüringens Wäldern Windenergieanlagen zu errichten, ist verfassungswidrig und nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Waldeigeigentümer hin entschieden. Dem Land fehle für das Verbot die Gesetzgebungskompetenz. Der Bund habe die bodenrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen und die Möglichkeiten eigener Regelungen der Länder abschließend im Baugesetzbuch geregelt.

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