Dienstag, 19.12.2023
Betrieb genehmigter Windräder kann nachträglich beschränkt werden

Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen auch im Nachhinein artenschutzrechtliche Beschränkungen - wie etwa Abschaltzeiten - anzuordnen. Dies hat das BVerwG in Leipzig entschieden.

Mehr lesen