Montag, 28.8.2023
DDR-Spezialkinderheime: Die Willkür darf nicht weiterleben

Kinder und Jugendliche, die "aus fürsorglichen Gründen" in DDR-Spezialkinderheime oder Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden, müssen regelmäßig rehabilitiert werden. Bloße Leerformeln als Begründung dienen laut BVerfG der Verschleierung der zwangsweisen Unterbringung von politisch unbequemen Menschen.

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