Freitag, 16.12.2022
BGH bestätigt 30-jähriges Wiederkaufsrecht einer Gemeinde bei Bauland

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Gemeinde nicht das Gebot angemessener Vertragsgestaltung verletzt, wenn sie sich beim Baulandverkauf ein Wiederkaufsrecht für den Fall vorbehält, dass der Käufer nicht innerhalb von acht Jahren ein Haus baut. Dies gelte selbst dann, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann.

Mehr lesen