Dienstag, 26.4.2022
Student darf Klausur nach Täuschungsversuch nicht wiederholen

Ein Student, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 12.04.2022 entschieden (Az.: VG 3 K 489/20).

Mehr lesen