Mittwoch, 15.2.2023
Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts bei geringfügigem Belehrungsfehler

Ein Bereicherungsanspruch kann nach § 242 BGB wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F. ausgeschlossen sein, wenn dem Versicherungsnehmer bei einem geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, das Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben. Dies hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden.

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Donnerstag, 25.2.2021
Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts

Ein Versicherungsnehmer kann sich nicht noch nach Jahren auf ein Widerspruchsrecht berufen, wenn er damit eine bloß formal bestehende Rechtsposition ohne schutzwürdiges Eigeninteresse ausnutzen will. Dies ist laut Bundesgerichtshof der Fall, wenn der mögliche Fehler in den Vertragsunteranlagen weder für den Vertragsschluss entscheidend gewesen sein konnte, noch einen Nachteil für den Interessenten dargestellt hätte.

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