Wegen schlechten Wetters am Zielort kann der Preis für eine Reise nicht gemindert werden. Das gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat darauf hinzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Reise am Reiseziel Regenzeit herrscht. Denn, so das Landgericht Frankfurt am Main, dies könne der Reisende leicht selbst durch eine Internetrecherche herausfinden.
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