Dienstag, 27.4.2021
Beschimpfungen durch Dritte in der Berichterstattung

Eine Zeitung darf die Meinungsäußerungen Dritter zitieren, auch wenn diese dem sozialen Ansehen des Betroffenen abträglich sind. Der Bundesgerichtshof hat die Berichterstattung über eine aktuelle Auseinandersetzung in einer Kirchengemeinde für zulässig befunden, in der interviewte Personen keinen Hehl aus der Abneigung gegen ihren Probst machten. Das Medium habe sich die Äußerungen erkennbar nicht zu Eigen gemacht, sondern neutral berichtet.

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