Freitag, 18.12.2020
Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Hannover am 26.11.2020 entschieden. Die damit verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen seien auch in Innenstadtlagen nicht mehr üblich. Wolle sich der Vermieter auf einen Ausschluss der Minderung berufen, weil er selbst die Immissionen entschädigungslos dulden müsse, sei er hierfür darlegungs- und beweispflichtig.

Mehr lesen